Verhaltensnote

Verhaltensnote - Beurteilungsrichtlinien
Verhaltensweisen, die zu der Verhaltensnote Sehr zufriedenstellend führen:
- Einordnung in die Klassengemeinschaft mit Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verständnis
- Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
- Alle Unterrichtsmaterialien sind vorhanden
- Schul- bzw. Hausordnung werden eingehalten
- Ehrlichkeit
- Höfliches und freundliches Verhalten
- Übernahme von Verantwortung für sein eigenes Handeln
Verhaltensweisen, die zu der Verhaltensnote Zufriedenstellend führen:
- Stören des Unterrichts durch Schwätzen, Herausrufen, …
- Unentschuldigte Fehlstunden
- Fernbleiben von Schulveranstaltungen
- Fehlende Entschuldigungen
- Verwendung von abfälligen Ausdrücken sowie ausländerfeindliche oder sexistische Äußerungen
- Lügen
- Regelmäßiges Zuspätkommen in den Unterricht (auch nach den Pausen)
- Nichtbefolgen von Anordnungen
- Verlassen des Unterrichts ohne Abmeldung
- Verschmutzen von Schuleigentum, Verunstalten von Plakaten
- Wiederholte Wegnahme des Handys
- Mangel an verantwortungsvollem Umgang mit Schulsachen
- Zeigt Einsicht beim Besprechen von leichtem, einmaligen Fehlverhalten und ändert folglich sein Verhalten.
Verhaltensweisen, die zu der Verhaltensnote Wenig zufriedenstellend führen:
- Mehrmaliger Verstoß gegen einen der obigen Punkte
- Verstoß gegen mehrere der obigen Punkte
- Zerstören von fremdem Eigentum
- Nichteinhaltung der Hausordnung (siehe Schulplaner) trotz mehrmaliger Verwarnungen (Handy, Rauchen, Hausschuhe etc.)
- Fälschung von Unterschriften
- Wiederholtes Schulschwänzen
- Respektlosigkeit gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen (Beschimpfung, Beleidigung)
- Mutwillige Demolierung und Beschädigung von Schuleigentum
- Vorsätzliches (mehrmaliges) Nichtbefolgen von Anordnungen v.a. bei Schulveranstaltungen
- Verstecken von fremdem Eigentum (von Mitschülern, Schuleigentum, Lehrer*innen)
- Jede Art von Cyber – Mobbing, Cyber – Bullying sowie Cyber – Stalking, Hasspostings
- Zeigt sich bei Ermahnungen uneinsichtig bzw. verweigert die Wiedergutmachung
Verhaltensweisen, die zu der Verhaltensnote Nicht zufriedenstellend führen:
- Schweres Vergehen (Gesetzesverstoß)
- Alkohol- und/oder Drogenkonsum
- Diebstahl
- Gewaltanwendung gegenüber Mitschüler*innen oder Lehrenden (verbal/physisch)
- Mitnahme von Waffen (z.B. Messern) in den Unterricht
- Gefährdung der Sittlichkeit, unzüchtige Handlungen (Vorzeigen von Pornografie, …)
- Brandstiftung
- Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht über einen längeren Zeitraum
- Besonders schwere und wiederholte Fälle des Cyber – Mobbings und Hasspostings
- Gefährdung anderer
- Verweigerung einer Wiedergutmachung
- Unerlaubte Aufnahme von Audio- oder Videosequenzen (Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung)
Hausordnung/Vereinbarungen zur Ganztagesschule/Schulveranstaltungen:
Die im Schulplaner ersichtlichen Regeln der Hausordnung sowie die Regeln in der Nachmittagsbetreuung/Mittagspause sind zu befolgen. Ebenso die Vereinbarungen für Schulveranstaltungen.
Verhalten/Verhaltensnote im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen:
Schüler*innen, die zum Zeitpunkt einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit „Wenig zufriedenstellend“ zu beurteilen wären, werden vom Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz von der Teilnahme ausgeschlossen (§13 SchUG).
Sprachreise England: Es werden nur Kinder mit sehr zufriedenstellendem Verhalten mitgenommen.
Während einer Schulveranstaltung kann der Leiter der Schulveranstaltung Schüler*innen von der weiteren Teilnahme an der Schulveranstaltung ausschließen (SVV §10 Abs. 5)
Suspendierung:
Nach § 49 Abs. 1 SchUG können Schüler*innen von der Bildungsdirektion nach Antrag durch den Schulleiter bei schwerwiegenden Verletzungen der Schülerpflichten und erfolgloser Anwendung von Erziehungsmitteln oder Maßnahmen gem. der Hausordnung bzw. bei dauernder Gefährdung von Mitschülern oder anderen an der Schule tätigen Personen hinsichtlich Sittlichkeit, körperlicher Sicherheit und Eigentum vom Besuch der Schule ausgeschlossen werden.
Schüler*innen können bis zu 4 Wochen vom weiteren Schulbesuch suspendiert werden.