Hausordnung

Unsere Regeln
- Wir behandeln Schulsachen, Einrichtungsgegenstände und (Spiel-) Geräte schonend und achten das Eigentum der Mitschüler/innen. Jeder trägt Verantwortung und kommt daher für angerichtete Schäden auf.
- Wir verlassen die Garderobe und die Unterrichtsräume in einem ordentlichen Zustand.
- Im Schulhaus tragen wir aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen Hausschuhe (keine Turnschuhe).
- Der Schulwart und das Reinigungspersonal sind für das Schulhaus zuständig; daher folgen wir selbstverständlich deren Anweisungen.
- Wir tun etwas für den Umweltschutz und verzichten daher auf Aludosen und trennen den Müll.
- Wir stellen unsere Fahrräder in die Fahrradständer (abgesperrt!).
- Wir verzichten im Schulgebäude auf das Kauen von Kaugummi.
- Wir halten die Spinde sauber.
Elektronische Geräte
Für alle elektronischen Geräte wie Smartphones, Tablets oder andere mobile Unterhaltungsmedien gilt, dass sie im Schulbereich abgeschaltet sind. Nur während der Mittagspause dürfen Handys im Freien verwendet werden.
Mittagspause
Nach vier Unterrichtsstunden benötigen alle eine Zeit der Ruhe und Entspannung: die Mittagspause. Es ist für die Schüler*innen möglich im Schulhaus zu bleiben und sie werden auch von zwei Lehrern beaufsichtigt. Die Hausordnung gilt selbstverständlich auch für diese Zeit.
Konsequenzen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss ich mit Konsequenzen rechnen. Mögliche Konsequenzen sind – je nach Verstoß:
- Ich muss eine schriftliche Stellungnahme verfassen; oder zu einem Thema, das im Zusammenhang mit der Hausordnung steht, recherchieren und eine Erörterung schreiben.
- Ich muss Sozialdienste in der Schule leisten.
- Beschädigungen, die ich verursacht habe, müssen bezahlt werden.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung werden meine Eltern zu einem beratenden Gespräch in die Schule eingeladen
Handy
- Beim ersten Vorfall wird mir das Handy abgenommen und erst am nächsten Schultag zurückgegeben.
- Ab der zweiten Abnahme wird das Handy am nächsten Schultag nur mehr meinen Eltern/ Erziehungsberechtigten übergeben.